Gericht: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig – Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat als erstes deutsches Gericht entscheiden die Meinung geäussert, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und daher ungültig ist. Daher wurde sie dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt.


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